Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens
hier: Versetzungs- und Abschlusszeugnisse Jahrgang 9 und 10.
 

Negative Beurteilungen des Arbeits- und Sozialverhaltens sind nach gültiger Rechtslage in Abschluss- und Abgangszeugnissen zulässig.

Die Berichterstattung in der lokalen Presse (Wochenblatt) ist falsch!!!

Die Rechtsabteilung der Landesschulbehörde hat am 17.01.2011 dargestellt, dass negative Beurteilungen des Arbeits- und Sozialverhaltens zulässig sind.