Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens |
hier: Versetzungs- und Abschlusszeugnisse Jahrgang 9 und 10. |
Negative Beurteilungen des Arbeits- und Sozialverhaltens sind nach gültiger Rechtslage in Abschluss- und Abgangszeugnissen zulässig. Die Berichterstattung in der lokalen Presse (Wochenblatt) ist falsch!!! Die Rechtsabteilung der Landesschulbehörde hat am 17.01.2011 dargestellt, dass negative Beurteilungen des Arbeits- und Sozialverhaltens zulässig sind. |